KSV-Ausgleichsvereinigung des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e. V.

Das Künstlersozialversicherungsgesetzt (KSVG) bietet abgabepflichtigen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Künstlersozialabgabe mit Zustimmung der Künstlersozialkasse (KSK) in einem vereinfachten Verfahren über eine so genannte „Ausgleichsvereinigung“ (AV)  an die KSK abzuführen. Dazu wurde im Jahr 2010 zwischen dem LaFT Ba-Wü und der KSK eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die AV zieht die fälligen Abgaben im vereinbarten Turnus von den Theatern ein, sammelt sie auf einem Treuhandkonto und führt sie monatlich als Vorauszahlung an die KSK ab. Also eine ganz einfache Einrichtung, die den Theatern viel Aufwand erspart und Rechtssicherheit auch für die vergangenen Jahre gibt.

Kontakt
KSV- Ausgleichsvereinigung des Landesverbandes Freie Tanz- und
Theaterschaffende Baden-Württemberg e. V.
Jägerweg 12
76532 Baden-Baden

Tel: 07221 - 922 97 00
E-Mail: ksv-av@laftbw.de

Wir begrüßen alle, die an einer Mitgliedschaft in dieser AV interessiert sind und haben auf den folgenden Seiten Antworten auf häufig gestellt Fragen zusammengestellt.

Der Vorstand
Florian Kaiser (1. Vorstand)